Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung von NoxSphere ONE
§1 Geltungsbereich & Anbieter
Diese AGB gelten für die Nutzung der Cloud-Software NoxSphere ONE, die über die OCENOX LTD, 82 The Circle, Manly, Whangaparaoa 0930, Neuseeland (Company Number 9317907, NZBN 9429052607493, GST 144-989-368) bereitgestellt wird. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung. Kontakt: webmaster@ocenox.com.
Das Angebot richtet sich an Unternehmer im Sinne des Handelsverkehrs, nicht an Verbraucher.
§2 Vertragsschluss
Mit Absenden der Bestellung oder der Bewerbung für den Early Access gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung, der Freischaltung des Zugangs oder der Rechnungsstellung durch OCENOX zustande.
§3 Leistungen
OCENOX stellt NoxSphere ONE als Software as a Service über das Internet bereit. Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Software im vereinbarten Umfang zu nutzen. Eine Überlassung des Quellcodes ist damit nicht verbunden.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Tarif: der Zahl der enthaltenen Benutzer, den freigeschalteten Modulen und dem jeweiligen Angebot. Module lassen sich während der Laufzeit zubuchen oder abschalten; die Abrechnung folgt ab dem nächsten Abrechnungszeitraum.
OCENOX schuldet eine fachgerechte Bereitstellung, kein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Die Software wird laufend weiterentwickelt; Funktionen können hinzukommen, sich ändern oder entfallen, soweit der vertraglich vereinbarte Zweck davon unberührt bleibt.
§4 Preise, Steuern & Zahlung
Preise verstehen sich netto in EUR; NZD wird 1:1 zum EUR-Betrag angesetzt.
Steuern (GST 0 %): Es wird keine neuseeländische GST berechnet — die Leistungen sind als Ausfuhr von Dienstleistungen an Geschäftskunden außerhalb Neuseelands steuerfrei (zero-rated) gemäß Section 11A des Goods and Services Tax Act 1985 (Neuseeland). Die Rechnung betrifft eine B2B-Leistung an einen Empfänger außerhalb Neuseelands. Soweit das Land des Empfängers ein VAT/GST-Reverse-Charge-Verfahren kennt, ist der Empfänger verpflichtet, eine etwaige VAT/GST in seiner eigenen Jurisdiktion selbst zu berechnen und abzuführen. Alle Beträge verstehen sich netto vor etwaigen Quellensteuern oder sonstigen Steuern, die im Land des Empfängers anfallen können; solche Steuern gehen zulasten des Empfängers, und der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug oder Aufrechnung in voller Höhe zu zahlen.
Die Vergütung wird für den jeweiligen Abrechnungszeitraum im Voraus fällig. Zahlungsziel: 14 Tage ab Rechnungsdatum. Bei Zahlungsverzug kann OCENOX den Zugang nach vorheriger Ankündigung und angemessener Nachfrist sperren; die Zahlungspflicht für den laufenden Zeitraum bleibt bestehen.
§5 Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und wird monatlich abgerechnet. Es besteht keine Mindestlaufzeit. Beide Seiten können zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen; Textform genügt.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für OCENOX insbesondere vor, wenn der Kunde die Software rechtswidrig nutzt oder trotz Mahnung und Nachfrist in Zahlungsverzug bleibt.
§6 Early Access
NoxSphere ONE befindet sich in der Early-Access-Phase. Der Zugang erfolgt auf Bewerbung und nach einem Beratungsgespräch. Für Early-Access-Kunden gelten die dort vereinbarten Konditionen; die auf der Website genannten Preise sind die späteren Listenpreise.
In dieser Phase können einzelne Funktionen unvollständig sein oder sich kurzfristig ändern. OCENOX weist darauf ausdrücklich hin; im Übrigen gelten die Haftungsregeln nach §9.
§7 Betrieb, Verfügbarkeit und Mitwirkung
Die Software wird in einem Rechenzentrum innerhalb der Europäischen Union betrieben. OCENOX bemüht sich um einen durchgehenden Betrieb, sagt aber keine bestimmte Verfügbarkeit zu, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorab angekündigt und in verkehrsarme Zeiten gelegt.
Der Kunde sorgt für eine geeignete technische Umgebung und einen Internetzugang, verwaltet seine Benutzerkonten selbst und hält Zugangsdaten geheim. Zugänge sind personengebunden und nicht übertragbar.
§8 Daten des Kunden
Die vom Kunden eingestellten Daten bleiben seine Daten. OCENOX verarbeitet sie ausschließlich zur Erbringung der vertraglichen Leistung und nach Weisung des Kunden; Einzelheiten regelt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
Der Kunde kann seine Daten während der Vertragslaufzeit jederzeit über die Exportfunktionen der Anwendung abrufen. Nach Vertragsende stellt OCENOX die Daten für einen Zeitraum von 30 Tagen zum Export bereit und löscht sie anschließend, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
§9 Haftung
OCENOX haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach zwingendem Recht. Im Übrigen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und der Höhe nach auf die in den letzten zwölf Monaten gezahlte Vergütung begrenzt. Für Datenverlust haftet OCENOX nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
§10 Verbraucherrechte (NZ)
Gegenüber Kunden, die als Unternehmer (in trade) abschließen, ist die Anwendung des Consumer Guarantees Act 1993 vertraglich ausgeschlossen (s.43). Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
§11 Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt das Recht Neuseelands (insbesondere Companies Act 1993, Contract and Commercial Law Act 2017). Ausschließlicher Gerichtsstand ist Auckland, Neuseeland, soweit gesetzlich zulässig. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Besuchern und Kunden aus der EU/dem EWR gilt ergänzend die DSGVO; im Übrigen neuseeländisches Recht (Privacy Act 2020). Datenschutz: noxsphere.com/datenschutz.
§12 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Änderungen bedürfen der Textform.
Stand: September 2026.